Dieses ist ein Thema für Informationen explizit im Kontext Psychotherapie und Wahl des Psychotherapeuten. Hier möchte ich selbst darüber referieren und Erfahrungen / Tipps zusammen tragen. Wenn jemand Gedanken, Erfahrungen / Erlebnisse beizusteuern hat - gerne! Allerdings liegt der Schwerpunkt dieses Threads nicht auf Diskussion, sondern auf Information und Erfahrungsbeschreibungen. Falls Fragen auftauchen sollten, stelle man diese bitte gesondert in einem selbst erstellten Thema. Danke schön!
1.) Psychotherapie - welcher Therapeut passt zu mir? (Der erste Eindruck.)
Das ist eine Frage, die in diesem Kontext erfahrungsgemäß häufig auftaucht. Nicht umsonst gibt es probatorische Sitzungen, so dass Klient / Patient und Psychotherapeut sich quasi "beschnuppern" können. Aktuell (Stand seit 2017) sind für Erwachsene mindestens zwei und höchstens vier probatorische Sitzungen von jeweils 50 Minuten Länge möglich. Nicht üppig, jedoch idR ausreichend um einen ersten Eindruck zu erhalten. Es geht vorrangig darum, feststellen zu können, ob die Arbeitsweise des Therapeuten für den Therapiewilligen greifbar ist, wie auch umgekehrt, der Therapeut einen "Fuß in die Tür" bekommt, will meinen, Zugang zu seinem Klienten findet. Die Motivation des Hilfesuchenden soll geklärt werden und seine Problemstellung möglichst exakt einen Umriss finden. Manche Therapeuten versuchen bereits eine grobe Richtung und Zielsetzung zu definieren, denn die Therapiestunden wollen schließlich bei der Kasse beantragt sein.
Einige Therapeuten setzen psychodiagnostische Testverfahren, wie beispielsweise Fragebögen, zur spezifizierenden und / oder Differenzialdiagnostik ein. Grundsätzlich gilt, der Klient / Patient ist nicht verpflichtet zu beantworten, was er nicht beantworten will! Reagiert ein Therapeut unangemessen ungehalten, selbst wenn nur einige, wenige Angaben verweigert werden, würde ich persönlich sagen: Finger weg! Generell gilt, Therapie ist Vertrauenssache und das Gefühl, dass einen jemand versucht unter Druck zu setzen, ist keine gute Vertrauensbasis. Sicherlich ist es elementar, dass man sich als Hilfesuchender auf sein Gegenüber einlässt. Allerdings muss dieses sich dieses Einlassen auch durch ein Mindestmaß an Kompetenz verdienen. Mit Kompetenz ist in diesem Zusammenhang ein gewisses Maß an Souveränität gemeint. Diese äußert sich idR dadurch, dass der Therapeut sich, bzw. seine Art der Behandlung, gut zu erklären weiß und auf Nachfragen in einer aufklärenden, zugewandten Form reagiert.
Ein Psychotherapeut, der sich von Nachfragen eines mündigen Patienten aus dem Tritt bringen lässt und womöglich verkrampft oder ungehalten reagiert, ist nach meinem Dafürhalten noch nicht so weit erfahren (willens oder fähig) eine tragfähige Beziehung zu seinen Klienten aufzubauen und würde von mir aus dem Rennen genommen werden. Selbst, wenn das bedeuten würde, noch eine Weile auf einen neuerlichen Termin bei einem anderen Therapeuten warten zu müssen. Die Fragen, die man stellt, sollten natürlich rein sachbezogen sein. Es ist das Recht und im therapeutischen Kontext auch die Pflicht eines Behandlers, im Rahmen der Psychotherapie, einen professionellen Abstand zu wahren.
Angehangen an diesen (Teil)Abriss zum Thema, nun noch ein Link zur [Externer Link : bitte anmelden] (PDF) herausgegeben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Für Patienten ist diese insofern interessant, als dass Pflichten und Qualifikation des Therapeuten, so wie Rechte des Patienten dargelegt werden. Durch das Lesen dieser Richtlinie werden womöglich auch viele Fragen, die ein Therapeut innerhalb der probatorischen Sitzungen stellen könnte, besser verständlich.
..
1.) Psychotherapie - welcher Therapeut passt zu mir? (Der erste Eindruck.)
Das ist eine Frage, die in diesem Kontext erfahrungsgemäß häufig auftaucht. Nicht umsonst gibt es probatorische Sitzungen, so dass Klient / Patient und Psychotherapeut sich quasi "beschnuppern" können. Aktuell (Stand seit 2017) sind für Erwachsene mindestens zwei und höchstens vier probatorische Sitzungen von jeweils 50 Minuten Länge möglich. Nicht üppig, jedoch idR ausreichend um einen ersten Eindruck zu erhalten. Es geht vorrangig darum, feststellen zu können, ob die Arbeitsweise des Therapeuten für den Therapiewilligen greifbar ist, wie auch umgekehrt, der Therapeut einen "Fuß in die Tür" bekommt, will meinen, Zugang zu seinem Klienten findet. Die Motivation des Hilfesuchenden soll geklärt werden und seine Problemstellung möglichst exakt einen Umriss finden. Manche Therapeuten versuchen bereits eine grobe Richtung und Zielsetzung zu definieren, denn die Therapiestunden wollen schließlich bei der Kasse beantragt sein.
Einige Therapeuten setzen psychodiagnostische Testverfahren, wie beispielsweise Fragebögen, zur spezifizierenden und / oder Differenzialdiagnostik ein. Grundsätzlich gilt, der Klient / Patient ist nicht verpflichtet zu beantworten, was er nicht beantworten will! Reagiert ein Therapeut unangemessen ungehalten, selbst wenn nur einige, wenige Angaben verweigert werden, würde ich persönlich sagen: Finger weg! Generell gilt, Therapie ist Vertrauenssache und das Gefühl, dass einen jemand versucht unter Druck zu setzen, ist keine gute Vertrauensbasis. Sicherlich ist es elementar, dass man sich als Hilfesuchender auf sein Gegenüber einlässt. Allerdings muss dieses sich dieses Einlassen auch durch ein Mindestmaß an Kompetenz verdienen. Mit Kompetenz ist in diesem Zusammenhang ein gewisses Maß an Souveränität gemeint. Diese äußert sich idR dadurch, dass der Therapeut sich, bzw. seine Art der Behandlung, gut zu erklären weiß und auf Nachfragen in einer aufklärenden, zugewandten Form reagiert.
Ein Psychotherapeut, der sich von Nachfragen eines mündigen Patienten aus dem Tritt bringen lässt und womöglich verkrampft oder ungehalten reagiert, ist nach meinem Dafürhalten noch nicht so weit erfahren (willens oder fähig) eine tragfähige Beziehung zu seinen Klienten aufzubauen und würde von mir aus dem Rennen genommen werden. Selbst, wenn das bedeuten würde, noch eine Weile auf einen neuerlichen Termin bei einem anderen Therapeuten warten zu müssen. Die Fragen, die man stellt, sollten natürlich rein sachbezogen sein. Es ist das Recht und im therapeutischen Kontext auch die Pflicht eines Behandlers, im Rahmen der Psychotherapie, einen professionellen Abstand zu wahren.
Angehangen an diesen (Teil)Abriss zum Thema, nun noch ein Link zur [Externer Link : bitte anmelden] (PDF) herausgegeben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Für Patienten ist diese insofern interessant, als dass Pflichten und Qualifikation des Therapeuten, so wie Rechte des Patienten dargelegt werden. Durch das Lesen dieser Richtlinie werden womöglich auch viele Fragen, die ein Therapeut innerhalb der probatorischen Sitzungen stellen könnte, besser verständlich.
..